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Praxisanleiter/in

Praxisanleiter/innen begleiten Auszubildende der Pflege im Praxisanteil ihrer Ausbildung. Schlüsselrolle für die Qualität der Pflegeausbildung — gesetzlich vorgeschriebene 10% Anleitungszeit pro Auszubildenden.

Entgeltgruppe

TVöD-P P9 / P10

Monatsgehalt

3.578 – 4.488 €

Tarifgrundlage

TVöD-P P9 / P10

Aufgaben

  • Strukturierte praktische Anleitung von Pflege-Auszubildenden
  • Erstellung von Anleitungsplänen und Lernzielen
  • Praktische Prüfungen vorbereiten und abnehmen
  • Reflexionsgespräche und Bewertungen
  • Zusammenarbeit mit Pflegeschulen und Lehrkräften
  • Mitarbeit in der direkten Pflege (Schichtdienst)
  • Begleitung von neuen Mitarbeitenden im Onboarding

Voraussetzungen

  • Pflegefachkraft mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung
  • Weiterbildung Praxisanleitung (300h, gesetzlich vorgeschrieben seit 2020)
  • Pädagogisches Interesse
  • Geduld und Kommunikationsstärke
  • Vorbildfunktion

Karrierepfad

1

Praxisanleiter/in → Zentrale Praxisanleitung mehrerer Wohnbereiche

2

Wechsel in Pflegeschulen als Lehrkraft (mit Studium)

3

WBL mit Praxisanleitungsfunktion

4

Studium Pflegepädagogik (BA/MA)

Quereinstieg möglich?

Praxisanleitung erfordert eine Pflegeausbildung. Pflegefachkräfte können nach 1 Jahr Berufserfahrung die Weiterbildung absolvieren (300h, oft berufsbegleitend). Viele Träger finanzieren die Weiterbildung komplett.

Vorteile

Tarifvergütung + Funktionszulage für Praxisanleitung
32h Freistellung pro Jahr für Weiterbildung (gesetzlich)
Sinnvolle Aufgabe: Zukunft der Pflege ausbilden
Kombination aus Pflege und Pädagogik
Aufstiegsmöglichkeit zur Pflegeschullehrkraft

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