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Ratgeber

TVoeD-P Eingruppierung 2026 — von P5 bis P16

Welche Entgeltgruppe passt zu Ihrer Pflegetaetigkeit? Kriterien, Beispiele, Hoeherstufung mit Zusatzqualifikationen.

Aktualisiert 19. Mai 20267 min LesezeitVon Mission Personal Pflege-Redaktion, Tarif-Experte

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Entgeltgruppen P5-P16

Taetigkeit

entscheidet — nicht Berufsjahre

+340 €

Sprung P7 → P8

Definition

Eingruppierung

Die Eingruppierung ist die Zuordnung einer Pflegestelle zu einer Entgeltgruppe nach TVoeD-P. Sie erfolgt auf Basis der ueberwiegend ausgeuebten Taetigkeit (mindestens 50 % der Arbeitszeit) und ist tariflich verbindlich geregelt. Massgeblich sind: Qualifikation (Ausbildung), Verantwortung (Patientenversorgung vs Leitung), Komplexitaet der Aufgaben.

Welche Eingruppierung passt zu welcher Pflegetaetigkeit?

Die Eingruppierung folgt einem klaren Schema, von Hilfstaetigkeit (P5) bis Pflegedirektion (P16).

TVoeD-P Eingruppierungskriterien
GruppePositionVoraussetzungEinstieg
P5Pflegehelfer:inKeine Ausbildung2.770 €
P6Pflegehelfer mit VerantwortungErfahrung, Tourenleitung amb.2.858 €
P7Einjaehrig examinierte Pflegehilfskraft1-jaehrige Helferausbildung2.962 €
P8Pflegefachkraft (examiniert)3-jaehrige Pflegeausbildung3.305 €
P9Pflegefachkraft mit FunktionPraxisanleiter, Fachweiterbildung3.471 €
P10Schicht-/Stationsleitung kleinLeitungsqualifikation + Personalverantwortung3.617 €
P11Stationsleitung / WBLLeitung 15-30 Mitarbeitende3.781 €
P12Stellv. PDLStellv. Leitung Einrichtung3.945 €
P13PflegedienstleitungPDL-Weiterbildung 460h4.099 €
P14PDL grosse EinrichtungRegionale Verantwortung4.253 €
P15Heimleitung / PflegedirektionGesamtleitung Einrichtung4.555 €
P16Klinikum-PflegedirektionMehrere PDL unter sich4.750 €

Wie wird die Eingruppierung in der Praxis festgelegt?

Bei Einstellung anhand Stellenausschreibung und Qualifikation. Bei Veraenderung der Taetigkeit (Hoehergruppierung) auf Antrag des Beschaeftigten oder durch Arbeitgeber-Initiative.

Bei der Einstellung gibt der Arbeitgeber die Eingruppierung im Arbeitsvertrag an. Wer denkt, falsch eingruppiert zu sein, sollte folgende Schritte gehen:

  1. Stellenbeschreibung anfordern und mit eigener Taetigkeit vergleichen
  2. Schriftlichen Antrag auf Hoehergruppierung beim Arbeitgeber stellen
  3. Bei Ablehnung: Personalrat oder Betriebsrat einschalten
  4. Letzter Schritt: Klage beim Arbeitsgericht

Haeufig gestellte Fragen

Welche Entgeltgruppe bekomme ich nach der Pflegeausbildung?

Mit abgeschlossener generalistischer Pflegeausbildung (3 Jahre) werden Sie in TVoeD-P P8 eingruppiert. Mit einjaehriger Pflegehelferausbildung in P7. Ohne Ausbildung als Pflegehelfer in P5 oder P6 — je nach Erfahrung und Verantwortung. Studierte Pflegekraefte (B.Sc.) starten direkt in P9.

Was ist der Unterschied zwischen P7 und P8?

P7 ist die einjaehrig examinierte Pflegehilfskraft (kurze Helferausbildung, ca. 1 Jahr), P8 die dreijaehrig examinierte Pflegefachkraft (generalistische Ausbildung nach PflBG). P8 hat etwa 340 € mehr Grundgehalt pro Monat (3.305 € vs 2.962 €). Der Unterschied liegt vor allem in der Verantwortlichkeit fuer Pflegeplanung und -durchfuehrung.

Wie komme ich von P8 nach P9?

P9 erreichen Sie durch Zusatzqualifikationen oder besondere Funktionen: Praxisanleiter (200h Weiterbildung), Hygienebeauftragte (100-200h), Wundmanager (DGfW/ICW-Zertifikat), Schmerzmanagement-Fachkraft oder eine 2-jaehrige Fachweiterbildung (z.B. Intensiv- und Anaesthesiepflege). Die Hoeherstufung beantragen Sie schriftlich beim Arbeitgeber.

Wann werde ich in eine hoehere Gruppe (P10+) eingestuft?

P10 und hoeher erfordern die Uebernahme einer Leitungsfunktion mit Personalverantwortung — Schichtleitung, Stationsleitung, Wohnbereichsleitung. P12 ist die stellv. Pflegedienstleitung, P13 die Pflegedienstleitung. Voraussetzungen sind in der Regel: Pflegeausbildung + Leitungs-Weiterbildung (200-460h) + 2-5 Jahre Berufserfahrung.

Kann ich gegen meine Eingruppierung Einspruch einlegen?

Ja. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eingruppierung nicht der ausgeuebten Taetigkeit entspricht (sogenannte 'Hoehergruppierungsklage'), koennen Sie das bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich beantragen. Bei Ablehnung steht der Klageweg ueber das Arbeitsgericht offen. Wichtig: Die Eingruppierung erfolgt nach der ueberwiegend ausgeuebten Taetigkeit, nicht nach Berufsbezeichnung oder Berufsjahren.

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