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Pflegekammer 2026 — Bundeslaender, Pflicht & Beitraege

In welchen Bundeslaendern besteht Pflichtmitgliedschaft? Was kostet sie? Welche Rechte habe ich als Pflegekraft? Der vollstaendige Ueberblick.

Aktualisiert 19. Mai 20267 min LesezeitVon Mission Personal Pflege-Redaktion, Spezialist fuer Pflege-Recruiting seit 2018

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Bundeslaender mit Pflegekammer 2026

Quelle: Bundespflegekammer-Initiative

~200 €/Jahr

Durchschnittsbeitrag

Quelle: Pflegekammer NRW Beitragsordnung 2026

55-70 %

Mitglieder sehen Nutzen

Quelle: Statista Pflegekammer-Survey 2024

Definition

Pflegekammer

Eine Pflegekammer ist eine berufsstaendische Selbstverwaltung der Pflegefachkraefte, vergleichbar mit Aerztekammern. Sie vertritt die Pflege gegenueber Politik, regelt die Berufsausuebung und foerdert Qualitaetssicherung. In Deutschland besteht keine bundeseinheitliche Kammer — jedes Bundesland entscheidet selbst, ob eine Kammer eingerichtet wird.

Wo besteht Pflichtmitgliedschaft 2026?

Aktuell besteht Pflichtmitgliedschaft in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Niedersachsen hat die Kammer 2021 wieder abgeschafft.

Pflegekammer-Status in Deutschland (Stand 2026)
BundeslandStatus 2026SeitBeitrag (ca.)
Rheinland-PfalzPflicht-Kammer aktiv20160,4 % vom Brutto
Nordrhein-WestfalenPflicht-Kammer aktiv20220,4 % vom Brutto
Schleswig-HolsteinPflicht-Kammer aktiv20250,5 % vom Brutto
NiedersachsenAbgeschafft2018-2021
BayernVereinigung (freiwillig)201760 €/Jahr
Andere BundeslaenderKeine Kammer

Welche Aufgaben hat die Pflegekammer konkret?

Die Pflegekammer fuehrt das Pflegeregister, regelt Fortbildungspflichten, vertritt die Pflege politisch und ist Beschwerde-Anlaufstelle.

  • Pflegeregister: Verzeichnis aller examinierten Pflegekraefte im Bundesland.
  • Berufsordnung: verbindliche Regeln fuer die Berufsausuebung, Schweigepflicht, Berufsethik.
  • Fortbildung: Kataloge mit anerkannten Fortbildungen, in NRW z.B. 70 Stunden Fortbildungspflicht in 3 Jahren.
  • Politische Vertretung: Stellungnahmen zu Pflegegesetzen, Anhoerungen im Landtag.
  • Schlichtung: Beratung bei Konflikten zwischen Pflegekraft und Arbeitgeber.
  • Qualitaetssicherung: Standards fuer Pflegequalitaet, Expertenstandards.

Wer ist Pflichtmitglied und wer nicht?

Pflichtmitglied sind nur examinierte Pflegefachkraefte. Pflegehelfer:innen, Betreuungsassistent:innen und Auszubildende sind keine Pflichtmitglieder.

Die Pflichtmitgliedschaft greift erst nach Abschluss einer dreijaehrigen Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/-mann, Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in). Wer ueber den Quereinstieg als Pflegehelfer:in arbeitet, ist nicht Pflichtmitglied. Auch Pflegekraefte aus dem Ausland mit anerkanntem Abschluss werden Pflichtmitglied, sobald sie in einem Bundesland mit Kammer arbeiten.

Lohnt sich die Pflegekammer fuer Sie persoenlich?

Die direkten Vorteile sind: rechtliche Beratung, vergueistigte Fortbildungen, Beschwerdestelle. Indirekt verbessert die Kammer langfristig Arbeitsbedingungen und Loehne durch politische Lobbyarbeit.

Studien zeigen, dass Pflegekraefte in Bundeslaendern mit aktiver Pflegekammer (RLP, NRW) tendenziell hoehere Gehaelter und bessere Arbeitsbedingungen aushandeln konnten als in Bundeslaendern ohne Kammer. Der direkte kausale Beweis ist schwierig — die Trends sind aber konsistent. Wer langfristig in der Pflege arbeitet, profitiert von der politischen Wirkung selbst dann, wenn die individuellen Mitglieder-Services unsichtbar bleiben.

Haeufig gestellte Fragen

In welchen Bundeslaendern gibt es eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft?

Stand 2026 existieren Pflegekammern mit Pflichtmitgliedschaft in Rheinland-Pfalz (seit 2016), Nordrhein-Westfalen (seit 2022) und Schleswig-Holstein (seit 2025, aktive Phase). Niedersachsen hat seine Pflegekammer 2021 abgeschafft. Andere Bundeslaender pruefen die Einfuehrung — eine bundeseinheitliche Loesung wird seit Jahren diskutiert.

Was kostet die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer?

Der Mitgliedsbeitrag variiert je nach Bundesland und Einkommen. In Rheinland-Pfalz und NRW liegt er bei rund 0,4-0,5 % des Bruttoeinkommens, mindestens 5-10 € monatlich. Bei einem Bruttogehalt von 40.000 € jaehrlich entspricht das etwa 160-200 € pro Jahr.

Wer ist Pflichtmitglied in der Pflegekammer?

Pflichtmitglieder sind alle examinierten Pflegefachkraefte (Pflegefachfrau/-mann, Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in), die im jeweiligen Bundesland ihren Beruf ausueben. Pflegehelfer:innen und Betreuungsassistent:innen sind keine Pflichtmitglieder. Auch Pflegekraefte in Ausbildung sind nicht Pflichtmitglied.

Welche Aufgaben hat die Pflegekammer?

Die Pflegekammer vertritt die Interessen der Pflegekraefte, beraet die Politik bei Pflegegesetzen, regelt die Berufsausuebung (Berufsordnung), foerdert Weiterbildung und Qualitaetssicherung und fuehrt das Pflegeregister. Sie ist eine Selbstverwaltungseinrichtung — vergleichbar mit Aerzte- oder Apothekerkammern.

Warum wurde die Pflegekammer Niedersachsen abgeschafft?

Die Pflegekammer Niedersachsen wurde 2021 nach einer Mitgliederbefragung mit Mehrheit gegen den Fortbestand aufgeloest. Hauptgruende waren die Pflichtbeitraege bei wahrgenommen geringer Wirksamkeit, mangelnde Akzeptanz in Teilen der Pflegekraefte und politische Querelen. In Schleswig-Holstein und NRW wurden die Strukturen anders aufgebaut, um diese Probleme zu vermeiden.

Bringt die Pflegekammer Vorteile fuer einzelne Pflegekraefte?

Vorteile sind: rechtliche Beratung in Berufsfragen, Fortbildungskataloge mit Vergueistigungen, politische Sichtbarkeit der Pflege, einheitliche Berufsethik, Beschwerde-Anlaufstelle bei Konflikten. Nachteile: Pflichtbeitrag, gefuehlte buerokratische Last. In Studien geben 55-70 % der Mitglieder an, die Kammer als nuetzlich zu empfinden.

Brauche ich die Pflegekammer fuer eine Stelle in einem anderen Bundesland?

Nein. Die Mitgliedschaft ist immer auf das Bundesland bezogen, in dem Sie arbeiten. Wer in NRW arbeitet, ist NRW-Mitglied. Wer nach Bayern wechselt, beendet die Pflichtmitgliedschaft (Bayern hat keine Pflegekammer). Beim Bundeslandwechsel sollten Sie die Kammer informieren.

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