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Betreuungskraft (§43b SGB XI)

Betreuungskräfte kümmern sich um die soziale Betreuung von Pflegebedürftigen — Gespräche, Spaziergänge, Beschäftigungsangebote. Idealer niedrigschwelliger Einstieg in die Pflegebranche.

Entgeltgruppe

TVöD-P P5 / SuE

Monatsgehalt

2.450 – 3.150 €

Tarifgrundlage

TVöD-P P5 / SuE

Aufgaben

  • Soziale Betreuung und Aktivierung der Bewohner
  • Spaziergänge, Spielenachmittage, Vorlesen, Singen
  • Begleitung bei Mahlzeiten und Aktivitäten
  • Demenzbetreuung und biographisches Arbeiten
  • Unterstützung bei Festen und Veranstaltungen
  • Dokumentation der Betreuungsangebote

Voraussetzungen

  • 160h Qualifikation nach §43b SGB XI (sog. Betreuungskräfte-Schulung)
  • 2-wöchiges Praktikum vor der Schulung
  • Empathie und kommunikatives Geschick
  • Geduld im Umgang mit dementen Menschen
  • Kreativität bei Aktivierungsangeboten

Karrierepfad

1

Betreuungskraft → Pflegehelfer/in (1-jährige Ausbildung)

2

Pflegehelfer → generalistische Pflegeausbildung (3 Jahre)

3

Aktivierungs- und Beschäftigungspädagogik (Weiterbildung)

Quereinstieg möglich?

Betreuungskraft ist der ideale Quereinstiegsberuf. Die 160h-Qualifikation wird oft von der Agentur für Arbeit gefördert. Voraussetzung ist ein 2-wöchiges Praktikum sowie die Zustimmung des Trägers. Nach dem Einstieg können Sie berufsbegleitend zur Pflegehelfer/in oder Pflegefachkraft weiterbilden.

Vorteile

Niedrigschwelliger Quereinstieg in die Pflege
Schnelle Qualifikation in 4–6 Monaten
Vergütung nach Tarif, oft auch in Teilzeit
Sinnstiftende Arbeit mit Menschen
Möglichkeit zur Weiterqualifizierung mit Trägerförderung
Kein Schicht-/Nachtdienst notwendig in vielen Häusern

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