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Leistungsentgelt TVoeD-P 2026 (LOB)

Bis zu 2 % des Jahresgehalts als leistungsorientierte Praemie. Berechnung, Bewertung und Auszahlung erklaert.

Aktualisiert 19. Mai 20264 min LesezeitVon Mission Personal Pflege-Redaktion, Tarif-Experte

Definition

Leistungsentgelt (LOB)

Leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVoeD. Sie soll Anreize fuer ueberdurchschnittliche Arbeitsleistung schaffen. In der Praxis wird sie haeufig als gleichmaessig verteilte Pauschale ausgezahlt — eine Leistungsbewertung erfolgt nur in groesseren oder besonders engagierten Einrichtungen. Der Wert betraegt im Durchschnitt 2 % der gezahlten Jahresentgeltsumme.

Haeufig gestellte Fragen

Was ist das Leistungsentgelt im TVoeD-P?

Das Leistungsentgelt (auch LOB — Leistungsorientierte Bezahlung) ist eine leistungsorientierte Praemie im TVoeD-P. Es betraegt im Durchschnitt 2 % der staendigen Monatsentgelte aller Beschaeftigten in einer Einrichtung und wird auf Basis von Leistungsbewertungen verteilt. Im Tarifvertrag steht es in § 18 TVoeD.

Wie wird das Leistungsentgelt berechnet?

Der Arbeitgeber stellt 2 % der Jahresbruttosumme aller Beschaeftigten als Leistungsentgelt-Topf bereit. Dieser wird ueber Leistungsbewertungen — meist Mitarbeitergespraeche mit Zielvereinbarungen — auf die Beschaeftigten verteilt. Wer ueberdurchschnittlich bewertet wird, bekommt mehr als 2 % seines Jahresgehalts, wer unterdurchschnittlich bewertet wird, entsprechend weniger.

Wann wird das Leistungsentgelt ausgezahlt?

Das Leistungsentgelt wird in der Regel im Maerz oder April des Folgejahres ausgezahlt — nach Abschluss der Leistungsbewertungen fuer das Vorjahr. Manche Einrichtungen zahlen das Leistungsentgelt monatlich oder vierteljaehrlich aus statt als Jahreszahlung — das ist in der Betriebsvereinbarung geregelt.

Bekomme ich ueberhaupt Leistungsentgelt?

Anspruch besteht ab dem 1. Tag der Beschaeftigung. Allerdings sind viele Pflegeeinrichtungen von der Anwendung des Leistungsentgelts befreit, weil sie noch keine Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen haben. In der Praxis wird das Leistungsentgelt oft als gleichmaessig verteilte Pauschale ausgezahlt — alle Beschaeftigten bekommen die gleichen 2 %, ohne Leistungsbewertung.

Kann ich das Leistungsentgelt einklagen?

Ja, falls Sie unfair bewertet wurden oder die Verteilungsregeln nicht eingehalten wurden. Erster Schritt: Personalrat oder Betriebsrat informieren. Falls keine interne Loesung: Klage vor dem Arbeitsgericht. Wichtig: Das Leistungsentgelt ist tariflicher Anspruch — der Arbeitgeber kann es nicht einfach ausschliessen.

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