Stellenbeschreibung
Deine neuen Aufgaben
- Du wirst bei uns eine gute Mischung aus Abwechslung und Routine erleben. Wenn etwas mal nicht klappt, unterstützen wir uns gegenseitig, übrigens in der ganzen DOREAFAMILIE. Wichtig ist, dass die Qualität unserer Arbeit stimmt.
- Du sorgst für ihre Förderung und Begleitung im Sinne des Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Du bist mitverantwortlich für die Organisation des Gruppenalltags und die Dokumentation.
- Du arbeitest mit externen Kooperationspartnern zusammen.
- Du übernimmst die Assistenz und Begleitung im Alltag entsprechend des individuellen Hilfebedarfes im Gruppendienst.
Das bringst du mit
- abgeschlossene Berufsausbildung als Heilerziehungspfleger/-in, Erzieher/-in oder eine vergleichbare Qualifikation
- Gerne Erfahrung und Freude an der Arbeit mit Menschen mit chronifizierten, psychiatrischen Erkrankungen
Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst
- Organisationsgeschick und selbständige Arbeitsweise
- gute EDV-Kenntnisse
Humor und Motivationsgeist
- Als Arbeitgeber, der Vielfalt schätzt, begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und berücksichtigen diese mit besonderer Aufmerksamkeit.
- * Wir legen Wert auf Lesbarkeit. Die Abkürzung w/m/d bedeutet für uns, dass wir alle Menschen einbeziehen.
- Wir bitten von Vermittlungsanfragen abzusehen, da wir derzeit keine externen Unterstützungen für die Besetzung dieser Position benötigen.
MACH DEN GEHALTS-CHECK
Dein Grundgehalt als Angestellte oder Angestellter in DOREAFAMILIE Oldenburg
Mögliche Zulagen zu deinem Grundgehalt
- 4.068,47 €1(brutto)
- Es gibt bei uns noch viele andere Möglichkeiten, dich weiterzuentwickeln und Funktionen zu übernehmen, für die du ebenfalls attraktive Zulagen bekommst:
- Zum Beispiel als stellvertretende Wohnbereichsleitung, Hygienebeauftragte*r oder Medizinproduktebeauftragte*r.
- 1 Alle Gehaltsangaben ohne Gewähr
- 2 Zuschläge an Sonn- und Feiertagen sowie nachts sind steuer- und beitragsfrei, d.h. der Bruttowert entspricht dem Nettowert.
- Unsere Zuschläge im Überblick 2
- 100 %
Feiertag
- 25 %
- Nachts (21 - 6 Uhr)
- 25 %
- Samstag (13 - 21 Uhr)
- 35 %
- Sonntag
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