Pflege-Gehaltsrechner 2026
Brutto und Netto nach TVöD-P — von der Pflegehilfskraft über die examinierte Pflegefachkraft bis zur Pflegedienstleitung. Mit Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe, Steuerklasse und Sozialabgaben. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ihre Angaben
z.B. Pflegefachfrau / Pflegefachmann, Examinierte Pflegekraft, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Altenpfleger:in
Brutto / Monat
3.471 €
TVöD-P · Stufe 2 (1-3 Jahre) · 41.652 €/Jahr
Netto / Monat (ca.)
2.089 €
Steuerklasse 1
Schätzung nach Tarif-Tabelle + vereinfachter Lohnsteuer 2026. Brutto exakt (bzw. Bandmittelwert), Netto typ. ±2–5 %. Zuschläge (Bereitschaft, Schicht, Nacht) und Zulagen sind nicht enthalten.
Datengrundlage: TVöD-P 2026 (VKA-Tarifabschluss, gültig bis zur nächsten Tarifrunde) · Lohnsteuer & Sozialabgaben 2026. Gepflegt von Mission Personal GmbH.
TVöD-P-Gehalt: Stufen, Eingruppierung und Verhandlung
Erfahrungsstufen richtig nutzen: warum die Stufenlaufzeit über Tausende Euro entscheidet
Innerhalb jeder P-Gruppe steigt Ihr Gehalt nicht mit dem Lebensalter, sondern mit der Erfahrungsstufe. Die Laufzeiten sind im TVöD-P fest definiert: Stufe 1 gilt im ersten Jahr, Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs, Stufe 5 nach zehn und Stufe 6 nach fünfzehn Jahren in der jeweiligen Gruppe. Für eine examinierte Pflegefachkraft in P8 bedeutet allein der erste Sprung von Stufe 1 auf Stufe 2 ein Plus von 166 Euro brutto im Monat (von 3.305 auf 3.471 Euro). Über die gesamte Laufbahn von Stufe 1 bis Stufe 6 wachsen 709 Euro brutto monatlich an, ohne dass Sie die Gruppe wechseln.
Entscheidend ist, dass einschlägige Vorbeschäftigung angerechnet werden kann. Wer von einer Einrichtung zur nächsten wechselt, startet bei korrekter Anrechnung nicht zwangsläufig wieder bei Stufe 1. Das ist der häufigste Hebel, der bei einem Wechsel verschenkt wird: Lassen Sie sich die Stufenzuordnung schriftlich im Arbeitsvertrag bestätigen, bevor Sie unterschreiben. Eine falsch zugeordnete Stufe kostet bei P8 schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr.
Eingruppierung als Geld-Hebel: was ein Gruppensprung in der Pflege wirklich bringt
Die Entgeltgruppe wiegt schwerer als jede Stufe. Der Schritt von der einjährig examinierten Pflegehilfskraft (P7, Stufe 1: 2.962 Euro) zur dreijährig examinierten Pflegefachkraft (P8, Stufe 1: 3.305 Euro) bringt 343 Euro brutto mehr im Monat — und das schon am ersten Tag nach der generalistischen Ausbildung. Wer als Pflegehelfer ohne Ausbildung in P5 startet (Stufe 1: 2.770 Euro) und die dreijährige Ausbildung abschließt, springt auf P8 und verdient sofort 535 Euro brutto monatlich mehr.
Auch nach der Examinierung lohnt die nächste Qualifikation. Eine Zusatzqualifikation wie die Praxisanleitung hebt von P8 in P9 (Stufe 1: 3.471 Euro), also 166 Euro brutto monatlich für eine berufsbegleitend erreichbare Weiterbildung. Der Aufstieg in eine Leitungsfunktion ist der größte Hebel überhaupt: Eine Stations- oder Wohnbereichsleitung in P11 startet bei 3.781 Euro (476 Euro über P8), eine Pflegedienstleitung in P13 bei 4.099 Euro — fast 800 Euro brutto monatlich über dem Einstieg der Fachkraft, und das in der Regel ohne belastenden Schichtdienst.
Zulagen, die das Tabellengehalt schlagen: das echte Netto im Schichtdienst
Der reine Tabellenwert unterschätzt das Pflege-Gehalt systematisch, weil die pflegespezifischen Zulagen obendrauf kommen. Tariflich verankert ist die Pflegezulage (P-Zulage) von 120 bis 150 Euro für Pflegehilfs- und Pflegefachkräfte. Wer im Wechsel aus Früh-, Spät- und Nachtdienst arbeitet, erhält zusätzlich die Wechselschichtzulage von 105 Euro; im reinen Schichtdienst ohne Wechsel sind es 40 bis 50 Euro.
Den größten Netto-Effekt haben jedoch die Zeitzuschläge, weil sie nach §3b EStG steuerfrei bleiben. Nachtarbeit wird mit 20 Prozent je Stunde vergütet, Sonntagsarbeit mit 25 Prozent, Feiertagsarbeit je nach Tag mit 35 bis 135 Prozent. Bei einer P8-Kraft mit regelmäßigem Nachtdienst summieren sich Pflegezulage, Wechselschichtzulage und steuerfreie Zuschläge zu einem Effektivgehalt, das deutlich über dem liegt, was der Rechner als reines Tabellen-Netto ausweist. Dazu kommt die Jahressonderzahlung von 80 Prozent eines Monatsgehalts, ausgezahlt im November.
Verhandeln in der Pflege: an welchen Stellschrauben Sie wirklich drehen
Im Tarifsystem ist der Tabellenwert nicht verhandelbar — der Verhandlungsspielraum liegt woanders. Erstens bei der Stufenzuordnung: Bestehen Sie auf der Anrechnung Ihrer einschlägigen Vorbeschäftigung, denn jede angerechnete Stufe ist bares Geld. Bei P8 entspricht der Sprung von Stufe 2 auf Stufe 3 weiteren 146 Euro brutto monatlich (3.471 auf 3.617 Euro).
Zweitens bei der Eingruppierung selbst: Wer Funktionsaufgaben übernimmt — Praxisanleitung, Hygienebeauftragung, Fallverantwortung — sollte die Höhergruppierung nach P9 einfordern, weil die Gruppe und nicht der gute Wille die Bezahlung bestimmt. Drittens lohnt der Blick auf die Schichtmodelle: Ein Wechselschichtplan mit Nachtanteil bringt über Zulage und steuerfreie Zuschläge oft mehr als eine reine Gehaltsforderung. Und viertens: Eine eingeforderte Höhergruppierung im Rahmen einer Weiterbildung ist nachhaltiger als eine einmalige Einstiegsprämie, weil sie dauerhaft in Stufe und Jahressonderzahlung weiterwirkt.
Typische Tarif-Irrtümer rund um das TVöD-P-Gehalt
Der erste Irrtum betrifft die Stufen: Sie steigen nicht automatisch mit dem Alter, sondern mit der nachgewiesenen Erfahrungszeit in der Gruppe — wer die Einrichtung wechselt und keine Anrechnung verhandelt, riskiert einen Rückfall in eine niedrigere Stufe. Der zweite Irrtum ist die Annahme, das berechnete Netto sei das Endergebnis: In der Pflege liegt das tatsächliche Auszahlungs-Netto durch steuerfreie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge regelmäßig über dem reinen Tabellen-Netto.
Ein dritter Punkt: P8 ist nicht das Maximum für eine Fachkraft. Mit Funktion (P9) und Leitungsverantwortung (P11 bis P13) geht es im selben Tarifwerk deutlich weiter. Und schließlich verwechseln viele die Gruppe mit der Berufsbezeichnung — maßgeblich für die Eingruppierung sind die tatsächlich übertragenen Tätigkeiten und die Verantwortung, nicht der Titel auf der Visitenkarte. Wer mehr Verantwortung trägt, als die Eingruppierung abbildet, hat ein konkretes Argument für die Höhergruppierung.
Pflege-Zulagen & Zuschläge (zusätzlich zum Tabellenentgelt)
Der Rechner zeigt das reine Tarifentgelt. In der Pflege machen Zulagen und Schichtzuschläge einen erheblichen Teil des Effektivgehalts aus — Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind zudem steuerfrei (§3b EStG):
Tariflich verankert fuer Pflegehilfs- und Pflegefachkraefte
Bei Frueh/Spaet/Nacht-Wechsel mit Nachtdienstanteil
Schichtdienst ohne Wechsel
Pro Nachtarbeitsstunde, steuerfrei nach §3b EStG
Sonntagsstunden, steuerfrei nach §3b EStG
Je nach Feiertag, steuerfrei nach §3b EStG
Eines Monatsgehalts, ausgezahlt November
Häufige Fragen zum Pflege-Gehalt
Wie genau ist der Pflege-Gehaltsrechner?
Die Brutto-Werte stammen exakt aus der TVöD-P-Tariftabelle 2026 (VKA). Die Netto-Schätzung folgt einer vereinfachten Lohnsteuer-Formel nach BMF-Tarif und liegt typischerweise innerhalb von ±2–5 % der tatsächlichen Auszahlung. Abweichungen entstehen durch Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Freibeträge und – besonders relevant in der Pflege – steuerfreie Schicht-, Nacht- und Sonntagszuschläge, die nicht im Tabellenwert enthalten sind.
Welche Entgeltgruppe habe ich in der Pflege?
Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation und Verantwortung: Pflegehelfer:innen liegen bei P5–P7, examinierte Pflegefachkräfte (3-jährige Ausbildung) starten in P8, mit Zusatzqualifikation oder Funktion (z.B. Praxisanleitung) in P9. Stations- und Wohnbereichsleitungen liegen bei P10–P11, stellvertretende PDL bei P12, Pflegedienstleitungen ab P13. Heim- und Pflegedirektionen erreichen P15–P16.
Was verdient eine examinierte Pflegefachkraft 2026?
Eine examinierte Pflegefachkraft in P8 verdient nach TVöD-P von rund 3.305 € (Stufe 1) bis 4.014 € brutto/Monat (Stufe 6, ab 15 Jahren). Hinzu kommen die Pflegezulage (120–150 €) sowie Schicht-, Wechselschicht- und Nachtdienstzulagen — realistisch liegt das Effektivgehalt im Schichtdienst deutlich über dem Tabellenwert.
Sind die Pflege-Zulagen im berechneten Gehalt enthalten?
Nein — der Rechner zeigt das reine Tabellenentgelt. Die Pflegezulage, Wechselschicht- (105 €) und Schichtzulage (40–50 €) sowie die Nacht- (20 %), Sonntags- (25 %) und Feiertagszuschläge (35–135 %) kommen obendrauf. Die Zeitzuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertag sind nach §3b EStG steuerfrei — netto besonders wertvoll.
Wie wirkt sich der Schichtdienst aufs Netto aus?
Sehr positiv: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei (§3b EStG). Eine Pflegefachkraft mit regelmäßigem Nachtdienst kann dadurch mehrere hundert Euro netto über dem reinen Tabellen-Netto liegen, das dieser Rechner zeigt.
Verdiene ich als PDL deutlich mehr?
Ja. Eine Pflegedienstleitung (P13) liegt bei 4.099 € bis 4.950 € brutto/Monat, in großen Einrichtungen (P14) und in der Pflegedirektion (P15–P16) bis über 5.500 €. Der Schritt von der Fachkraft (P8) zur PDL bedeutet rund +40–60 % beim Grundgehalt — bei mehr Verantwortung und in der Regel ohne Schichtdienst.
Gilt TVöD-P überall?
TVöD-P gilt für kommunale Träger. Kirchliche Einrichtungen zahlen nach AVR Caritas oder AVR Diakonie (oft nahe am TVöD-Niveau), private Betreiber nach Haustarif. Seit der gesetzlichen Tariftreue in der Pflege müssen auch private Pflegeeinrichtungen tarifliche oder tarifnahe Löhne zahlen — die TVöD-P-Werte sind daher ein guter Orientierungsmaßstab.
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