Stellenbeschreibung
» Pflegefachkraft (m/w/d) – ambulanter Pflegedienst
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
im ambulanten Pflegedienst
Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit Beeinträchtigungen so selbstständig wie möglich leben kann und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht.
Wir bieten Ihnen
Vergütung in Anlehnung an den TV-PTG
eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit großem Handlungs- und Entscheidungsspielraum
die Möglichkeit, eigenverantwortlich und gestaltend zu arbeiten
- kollegiales und wertschätzendes Arbeitsklima
- qualifizierte und engagierte Einarbeitung
interessante Fort- und Weiterbildungen
Beschäftigungsverhältnis in Voll- oder Teilzeit mit flexiblen Einsatzzeiten
Ihre Aufgaben
- Umsetzung des bereichsspezifischen Pflegekonzeptes
- Verantwortung für die Umsetzung des Pflegeprozesses
Betreuung und Begleitung unserer Klienten bei Alltagsaktivitäten
- Unterstützung bei der Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit unserer Klienten
- Unterstützung bei der Aktivierung zur Teilhabe am sozialen Leben und im Alltag
Hilfe und Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten
- Dokumentation
- kontinuierliche Entwicklung von Qualitätsinhalten
- Wir erwarten:
abgeschlossene Ausbildung zur exam. Pflegefachkraft
- ausgeprägte soziale Kompetenz und ein hohes Maß an Flexibilität
- strukturiertes, selbständiges, strategisches und wirtschaftlich orientiertes Denken & Handeln
Bereitschaft in Schichtdienst zu arbeiten
G42-Eignung, erweitertes Führungszeugnis
Eckdaten zum Stellenangebot
- Art der Stelle: Voll- oder Teilzeit, Festanstellung
- Arbeitszeiten: Tags- und Spätschicht, Wochenendarbeit möglich
- Arbeitsort: Frankfurt (Oder)
Bewerbung
- Haben wir Ihr Interesse geweckt?
- Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung (postalisch* oder per Mail) an:
- Lebenshilfe Frankfurt (Oder) e. V.
Frau Will
- Hansastraße 3
- 15234 Frankfurt (Oder)
- E-Mail: bewerbung@lebenshilfe-ffo.de
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* Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.
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