
Was ist eine Pflegefachkraft?
Der Begriff Pflegefachkraft steht heute für ein einheitliches, gesetzlich geregeltes Berufsbild: die Pflegefachfrau bzw. den Pflegefachmann (auch: Pflegefachperson). Die generalistische Pflegeausbildung eröffnet Zugang zu einem breiten Spektrum an Versorgungsbereichen – von der Klinik über die ambulante Pflege bis zur Langzeitpflege.
Dieser Artikel erklärt, wie die Ausbildung aufgebaut ist, welche Zugangsvoraussetzungen das Pflegeberufegesetz nennt, welche Aufgaben gesetzlich geregelt sind und in welchen Feldern Pflegefachkräfte tätig werden.
- Generalistische Pflegeausbildung
- Zugangsvoraussetzungen
- Aufgaben und Vorbehaltstätigkeiten
- Einsatzfelder und Karrierewege
- Häufige Fragen
- Fazit
Generalistische Pflegeausbildung
Seit Januar 2020 wurden mit dem Berufsbild Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson die früher getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zur sogenannten generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Die Auszubildenden erwerben damit eine umfassende Qualifikation zur Pflege von Menschen aller Altersstufen – geregelt durch das Pflegeberufegesetz (PflBG).
Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre in Vollzeit und kann in Teilzeit auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden schulischen Unterricht an einer Pflegeschule sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen – festgelegt in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV).
Über einen Vertiefungseinsatz in einem spezifischen Versorgungsbereich – etwa Kinderkrankenpflege oder ambulante Pflege – lassen sich fachliche Schwerpunkte setzen, ohne die breite Einsatzfähigkeit in allen Versorgungsbereichen einzuschränken.
Zugangsvoraussetzungen
Zugang zur Pflegeausbildung haben laut § 11 Abs. 1 PflBG Personen mit einem mittleren Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss. Mit einem Hauptschulabschluss ist der Einstieg möglich, wenn zusätzlich mindestens eine der in § 11 Abs. 1 PflBG genannten Voraussetzungen erfüllt ist – darunter eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder eine landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr. Das Gesetz nennt weitere alternative Zugangswege; welche im Einzelfall anerkannt werden, klären Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe im persönlichen Gespräch.
Vorschlag zur Selbstprüfung: Welchen Schulabschluss und welche Vorerfahrungen bringst du mit? Eine direkte Anfrage bei einer Pflegeschule oder einem Ausbildungsbetrieb gibt verlässliche Auskunft zu den konkret geforderten Nachweisen.
Aufgaben und gesetzliche Vorbehaltstätigkeiten
Das Pflegeberufegesetz definiert erstmals gesetzlich sogenannte Vorbehaltsaufgaben, die zum Kernbereich des Pflegeprozesses gehören. Dazu zählen:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie Pflegeplanung,
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- Analyse, Evaluation sowie Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.
Daneben arbeiten Pflegefachkräfte in multiprofessionellen Teams – gemeinsam mit Ärzt/-innen, Therapeut/-innen, Pflegehelfer/-innen sowie weiteren Fach- und Funktionsabteilungen und freiwillig Engagierten. Die BIBB-Beschreibung des Berufsbilds hebt hervor, dass sich die Arbeit in der Pflege durch diese Zusammenarbeit auszeichnet.
Orientierungsfrage für Bewerberinnen und Bewerber: Welche Aufgaben innerhalb des Pflegeprozesses sprechen dich besonders an – eher die direkte Pflegeplanung oder die Qualitätssicherung und Koordination im Team?
Einsatzfelder und Karrierewege
Pflegefachpersonen sind laut BIBB in fünf Versorgungssettings tätig:
- Stationäre Akutpflege (Krankenhaus): Einsatz auf Stationen oder in Fachbereichen wie Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Orthopädie, Kardiologie oder Pädiatrie.
- Stationäre Langzeitpflege: Versorgung in Wohneinrichtungen, in der Mehrzahl für ältere Menschen.
- Ambulante Akut- und Langzeitpflege: Versorgung in Privathaushalten und durch ambulante Pflegedienste.
- Pädiatrische Versorgung: Pflege von Kindern und Jugendlichen.
- Psychiatrische Versorgung: Begleitung und Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Mit Fort- und Fachweiterbildungen oder einem Pflegestudium eröffnen sich zusätzliche Tätigkeitsfelder, etwa als Pflegewissenschaftler/-in, Pflegepädagog/-in, Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung, Praxisanleitung, Case Manager/-in oder Wundmanager/-in.
Mögliche Orientierungsfragen für deinen Einstieg: In welchem Setting möchtest du langfristig arbeiten? Welcher Vertiefungseinsatz in der Ausbildung passt zu deinen Interessen? Lohnt sich für dich eine direkte Weiterbildung nach dem Abschluss?
Auf MitPflege findest du Stellen bei Arbeitgebern aus dem gesamten Pflege- und Betreuungssektor – darunter große Träger wie Alloheim Senioren-Residenzen SE, Korian Deutschland GmbH – KORIAN Holding GmbH, das Bayerische Rote Kreuz (BRK), Stiftung Bethel und Alexianer GmbH. Aktuell sind auf der Plattform 33.137 Stellen von 6.411 Arbeitgebern gelistet.
Häufige Fragen zur Pflegefachkraft
Fazit
Die Pflegefachkraft ist ein gesetzlich klar geregelter Beruf mit breitem Einsatzspektrum: Die generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz qualifiziert zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und ermöglicht Tätigkeit in Akutpflege, Langzeitpflege, ambulanter Versorgung, Pädiatrie und Psychiatrie. Gesetzlich definierte Vorbehaltsaufgaben unterstreichen die fachliche Verantwortung, und zahlreiche Weiterbildungswege bieten langfristige Entwicklungsmöglichkeiten. Wenn du in diesem Beruf durchstarten möchtest:
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