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Examinierte Pflegekraft vs. ungelernt: Die wichtigsten Unterschiede 2026

Examinierte Pflegekraft vs. ungelernt: Die wichtigsten Unterschiede 2026

Was unterscheidet eine examinierte Pflegekraft von ungelerntem Personal? Wir erklären Aufgaben, Gehalt und Karrierechancen klar und ehrlich.

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MitPflege Redaktion

Mission Personal GmbH


Du fragst dich, was eine examinierte Pflegekraft von ungelerntem Pflegepersonal eigentlich unterscheidet – oder du stehst selbst vor der Entscheidung, eine Ausbildung zu starten? Der Unterschied ist größer als viele denken: Er betrifft Aufgaben, Verantwortung, Gehalt und langfristige Karrierechancen. In diesem Artikel bekommst du einen ehrlichen, vollständigen Überblick – damit du weißt, wo du stehst und wohin du willst.

Was bedeutet „examinierte Pflegekraft" eigentlich?

Eine examinierte Pflegekraft ist eine Person, die eine staatlich anerkannte, dreijährige Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen und das Staatsexamen bestanden hat. Der Begriff „examiniert" leitet sich direkt vom Abschlussexamen ab – ohne dieses bestandene Examen gibt es keinen examinierten Status.

Die drei klassischen Examens-Abschlüsse

Bis zur Reform durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) 2020 gab es drei separate Abschlüsse:

  • Altenpfleger/in (3-jährig) – spezialisiert auf die Betreuung alter Menschen in stationären und ambulanten Settings
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (3-jährig) – tätig in Krankenhäusern und Kliniken
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (3-jährig) – spezialisiert auf Pädiatrie

Seit 2020 werden diese Berufe zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann zusammengeführt. Wer eine dieser älteren Ausbildungen abgeschlossen hat, gilt selbstverständlich weiterhin als vollwertige examinierte Pflegefachkraft. Laut mitpflege.de sind examinierte Pflegefachkräfte mit einem der o. g. Abschlüsse in allen Bereichen der Pflege – von der stationären Altenpflege über die Intensivpflege bis hin zur ambulanten Versorgung – gefragte Fachkräfte.

Was bedeutet das Examen konkret?

Das Staatsexamen umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Erst wer alle drei Teile besteht, erhält die staatliche Anerkennung und darf sich examinierte Pflegefachkraft nennen. Diese Anerkennung ist nicht verhandelbar und gesetzlich geregelt – sie schützt Pflegebedürftige und stellt sicher, dass Fachkräfte ein fundiertes Wissensniveau mitbringen.

Ungelernte Pflegekräfte: Wer sind sie und was dürfen sie tun?

Ungelernte Pflegekräfte – auch als Pflegehilfskräfte oder Pflegeassistenten bezeichnet – sind Personen, die ohne abgeschlossene Pflegeausbildung in Pflegeeinrichtungen arbeiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie keinerlei Qualifikation mitbringen dürfen.

Verschiedene Stufen unterhalb des Examens

Innerhalb der „ungelernten" Pflegekräfte gibt es erhebliche Unterschiede. Aktuelle Stellenangebote auf mitpflege.de zeigen, dass Arbeitgeber häufig zwischen folgenden Gruppen unterscheiden:

  • Pflegehilfskräfte ohne jede Ausbildung: Quereinsteigende, die direkt in die Pflege einsteigen, ohne vorherige Qualifikation.
  • Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung (Pflegehelfer/in): Ein- bis zweijährige schulische Ausbildungen, die je nach Bundesland variieren (z. B. Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in). Diese Personen sind nicht examiniert, aber auch nicht völlig ungelernt.
  • Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI: Speziell qualifiziertes Personal für die Betreuung von Demenzkranken. Die Qualifikation ist vorgeschrieben, reicht aber nicht an das dreijährige Examen heran.

Die Gemeinsamkeit aller dieser Gruppen: Sie dürfen keine vorbehaltenen Tätigkeiten ausführen, die per Gesetz ausschließlich examinierten Pflegefachkräften vorbehalten sind.

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Aufgaben im Vergleich: Was darf wer?

Der wichtigste rechtliche Unterschied zwischen examinierten und ungelernten Pflegekräften sind die sogenannten vorbehaltenen Tätigkeiten. Das Pflegeberufegesetz legt seit 2020 klar fest, welche Aufgaben ausschließlich Pflegefachpersonen übernehmen dürfen.

Vorbehaltene Tätigkeiten – nur für Examinierte

Folgende Aufgaben dürfen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte eigenverantwortlich durchführen:

  1. Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs: Die professionelle Pflegeanamnese und Bedarfsermittlung liegt in der Hand von Fachkräften.
  2. Planung und Organisation der Pflege: Pflegeplanung, -dokumentation und das Erstellen individueller Pflegekonzepte sind Fachkraftaufgaben.
  3. Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflegequalität: Die kontinuierliche Qualitätskontrolle und Anpassung der Pflegemaßnahmen obliegt Examinierten.
  4. Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen: Professionelle Pflegeberatung ist vorbehaltene Tätigkeit.
  5. Delegation und Anleitung: Examinierte Pflegekräfte dürfen Aufgaben an Hilfskräfte delegieren und sind dabei weisungsbefugt und verantwortlich.

Tätigkeiten für ungelernte Pflegekräfte

Ungelernte Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte unterstützen das Team bei grundpflegerischen Tätigkeiten, die ihnen von Fachkräften delegiert werden. Dazu gehören typischerweise:

  • Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Anziehen, Lagerung)
  • Begleitung und Betreuung im Alltag
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Beobachtung und Meldung von Veränderungen des Gesundheitszustands an Fachkräfte
  • Dokumentationsunterstützung unter Aufsicht

Was auf den ersten Blick wie eine Einschränkung wirkt, ist in der Praxis eine sinnvolle Arbeitsteilung: Hilfskräfte entlasten Fachkräfte von Grundpflegetätigkeiten, damit diese ihre Expertise für komplexe Pflegeaufgaben einsetzen können.

Gehalt: Was verdienst du als examinierte vs. ungelernte Pflegekraft?

Der Gehaltsunterschied zwischen examinierten und ungelernten Pflegekräften ist erheblich und macht sich über die gesamte Berufskarriere deutlich bemerkbar. Laut mitpflege.de ist das Gehaltsgefälle eines der stärksten Argumente für eine vollständige Pflegeausbildung.

Gehaltsvergleich 2026: Examiniert vs. ungelernt

Qualifikation Bruttogehalt Berufseinsteiger Bruttogehalt mit 5 J. Erfahrung Typische TVöD-Gruppe
Ungelernte Pflegekraft ca. 1.900 – 2.300 € ca. 2.100 – 2.500 € KR 3 / P 5
Pflegehilfskraft (1-jährig) ca. 2.200 – 2.600 € ca. 2.400 – 2.800 € KR 5 / P 6
Examinierte Pflegefachkraft (3-jährig) ca. 2.900 – 3.400 € ca. 3.400 – 4.000 € P 7 / P 8 / P 9
Examiniert + Fachweiterbildung ca. 3.400 – 3.900 € ca. 4.000 – 4.800 € P 10 / P 11

Angaben sind Bruttowerte für Vollzeit (39h/Woche), Tarif und Region können abweichen. Alle Werte sind Richtwerte für 2026.

Der Unterschied zwischen einer ungelernten Pflegekraft und einer examinierten Fachkraft beträgt schon zum Berufseinstieg häufig 700 bis 1.000 Euro brutto pro Monat. Über eine 40-jährige Berufskarriere summiert sich das auf einen sechsstelligen Betrag. Mehr Details findest du in unserem Artikel zum Pflegefachkraft Gehalt Vergleich 2026 sowie zum TVöD Pflege Lohn 2026.

Infografik: examinierte pflegekraft unterschied ungelernt
Infografik: Examinierte Pflegekraft vs. ungelernt: Die wichtigsten Unterschiede 2026

Karriereperspektiven: Lohnt sich die Ausbildung wirklich?

Die Frage, ob sich die dreijährige Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft lohnt, lässt sich mit einem klaren Ja beantworten – und zwar aus mehreren Gründen, die weit über das Gehalt hinausgehen.

Warum eine Ausbildung den Unterschied macht

Als examinierte Pflegekraft hast du nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch erheblich mehr Gestaltungsspielraum in deiner Arbeit. Du kannst eigenverantwortlich handeln, Pflegeprozesse steuern und wirklich einen Unterschied im Leben der Menschen machen, die du pflegst. Ungelernte Pflegekräfte sind dagegen immer an Weisungen gebunden und können keine eigenverantwortlichen Entscheidungen treffen.

Schritt für Schritt zur examinierten Pflegefachkraft

Wenn du aktuell als ungelernte Pflegekraft arbeitest oder quereinsteigen möchtest, gibt es einen klaren Weg nach oben:

  1. Informiere dich über Ausbildungsoptionen: Dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann ist der direkte Weg. Erkundige dich bei Einrichtungen in deiner Region – viele bilden selbst aus.
  2. Prüfe Umschulungsmöglichkeiten: Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter fördern Pflegeausbildungen. Als Quereinsteiger kannst du unter Umständen sogar Umschulungsförderung beantragen.
  3. Nutze die Ausbildungsvergütung: Im ersten Ausbildungsjahr erhältst du mindestens 1.340 Euro brutto pro Monat (gesetzlicher Mindest-Azubi-Vergütung entsprechend; viele Träger zahlen mehr).
  4. Anrechnungsmöglichkeiten prüfen: Wer bereits eine einjährige Pflegehilfeausbildung absolviert hat, kann sich diese unter Umständen auf die dreijährige Ausbildung anrechnen lassen – frage die Schule direkt danach.
  5. Weiterbildung nach dem Examen planen: Mit dem Examen in der Tasche öffnen sich Türen zu spannenden Fachweiterbildungen: Wundmanagement, Intensivpflege, Pflegeleitung und viele mehr. Alles Wissenswerte dazu findest du in unserem Artikel zur Pflege Weiterbildung Dauer 2026.

Regionale Jobchancen für examinierte Pflegekräfte 2026

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist 2026 weiterhin eines der drängendsten Probleme im deutschen Gesundheitswesen. Das bedeutet für dich als examinierte Pflegefachkraft: Jobsicherheit und Verhandlungsmacht. In Städten wie Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf und Münster werden händeringend examinierte Pflegefachkräfte gesucht. Aktuelle Stellenangebote auf mitpflege.de zeigen, dass viele Einrichtungen Willkommensprämien, Umzugskostenübernahme und flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, um qualifiziertes Personal zu gewinnen. Mehr dazu in unserem Guide zu Pflegekraft Jobs NRW & München 2026.

Für ungelernte Pflegekräfte: Jetzt ist der beste Zeitpunkt

Wenn du derzeit als ungelernte Pflegekraft arbeitest, hast du bereits das Wichtigste: Erfahrung am Menschen und einen Einblick in den Pflegealltag. Viele Einrichtungen unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv dabei, sich weiterzuqualifizieren – teilweise sogar in Teilzeit neben dem Job. Sprich deine Pflegedienstleitung an, informiere dich über betriebliche Weiterbildungsförderung und nutze die aktuell günstige Lage auf dem Arbeitsmarkt für deinen nächsten Karriereschritt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen einer examinierten Pflegekraft und einer ungelernten Pflegekraft?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Qualifikation und den damit verbundenen Rechten: Eine examinierte Pflegekraft hat eine dreijährige staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen und darf sogenannte vorbehaltene Tätigkeiten eigenverantwortlich ausführen – dazu gehören Pflegeplanung, Pflegeanamnese, Delegation und Pflegeberatung. Ungelernte Pflegekräfte dürfen diese Aufgaben nicht eigenverantwortlich übernehmen und sind auf delegierte Grundpflege beschränkt.

Darf eine ungelernte Pflegekraft medizinische Tätigkeiten durchführen?

Nein. Medizinische und pflegerische Fachtätigkeiten wie das Legen von Kathetern, Wundversorgung nach ärztlicher Anordnung oder das eigenständige Durchführen von Pflegebegutachtungen sind ausschließlich qualifiziertem und in der Regel examiniertem Pflegepersonal vorbehalten. Ungelernte Pflegekräfte dürfen grundpflegerische Tätigkeiten nur im Rahmen einer klaren Delegation durch eine Fachkraft ausführen.

Wie viel mehr verdient eine examinierte Pflegekraft im Vergleich zu ungelerntem Personal?

Der Gehaltsunterschied beträgt zum Berufseinstieg in der Regel zwischen 700 und 1.000 Euro brutto pro Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung und möglichen Fachweiterbildungen kann der Unterschied noch größer werden. Über eine gesamte Berufskarriere summiert sich das auf einen sehr bedeutenden Betrag.

Kann ich als ungelernte Pflegekraft noch examinierte Fachkraft werden?

Ja, absolut. Es gibt verschiedene Wege: die klassische dreijährige Ausbildung (auch in Teilzeit möglich), staatlich geförderte Umschulungen oder berufsbegleitende Ausbildungsmodelle. Wer bereits eine einjährige Pflegehilfeausbildung hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet attraktive Fördermöglichkeiten.

Welche Bezeichnungen gibt es für examinierte Pflegekräfte?

Der moderne Sammelbegriff lautet „Pflegefachfrau" bzw. „Pflegefachmann". Ältere, aber weiterhin gültige und anerkannte Abschlüsse sind: Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Alle diese Personen gelten als examinierte Pflegefachkräfte mit vollem Rechts- und Kompetenzstatus.

Fazit: Examinierte Pflegekraft vs. ungelernt – der Unterschied lohnt sich

Der Unterschied zwischen einer examinierten Pflegekraft und ungelerntem Pflegepersonal ist in der Pflege fundamental – er betrifft Aufgaben, Verantwortung, Gehalt und Zukunftsperspektiven. Als examinierte Pflegefachkraft bist du rechtlich eigenverantwortlich tätig, verdienst deutlich mehr und hast Zugang zu einer Vielzahl von Karrieremöglichkeiten durch Weiterbildungen und Spezialisierungen. Wenn du aktuell als ungelernte Pflegekraft arbeitest: Nutze den Fachkräftemangel als Chance – nie war es einfacher, Unterstützung für eine Weiterqualifizierung zu bekommen. Entdeck jetzt aktuelle Pflegestellen auf MitPflege — Entdeck jetzt aktuelle Pflegestellen auf MitPflege.

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