Pflegegrade & Leistungen
Kurzzeitpflege
Vollstationaere Pflege fuer einen begrenzten Zeitraum, z.B. nach Krankenhausaufenthalt.
Definition
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vollstationaere Pflege fuer einen begrenzten Zeitraum von maximal 8 Wochen pro Jahr. Sie wird genutzt, wenn die haeusliche Pflege voruebergehend nicht moeglich ist — z.B. nach Krankenhausaufenthalt, bei Krisensituationen oder zur Entlastung pflegender Angehoeriger. Anspruch ab Pflegegrad 2, Hoehe 2026: bis zu 1.774 € pro Jahr.
Verwandte Begriffe
Haeufig gestellte Fragen
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vollstationaere Pflege fuer einen begrenzten Zeitraum von maximal 8 Wochen pro Jahr. Sie wird genutzt, wenn die haeusliche Pflege voruebergehend nicht moeglich ist — z.B. nach Krankenhausaufenthalt, bei Krisensituationen oder zur Entlastung pflegender Angehoeriger. Anspruch ab Pflegegrad 2, Hoehe 2026: bis zu 1.774 € pro Jahr.
Welche Begriffe haengen mit Kurzzeitpflege zusammen?
Verwandte Begriffe sind: Verhinderungspflege, Tagespflege. Diese werden im Pflege-Glossar ausfuehrlich erklaert.
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