Tarif & Recht
Pflegezulage (P-Zulage)
Tarifliche Zulage von 120-150 € monatlich fuer Pflegehilfs- und Pflegefachkraefte.
Definition
Pflegezulage (P-Zulage)
Die Pflegezulage (auch P-Zulage genannt) ist eine tariflich verankerte monatliche Zulage zum Grundgehalt aller Pflegekraefte im TVoeD-P. Sie betraegt 120 € (P5-P7) bzw. 150 € (P8 und hoeher) und wurde 2017 als Anerkennung der besonderen Belastungen eingefuehrt. AVR Caritas und Diakonie haben vergleichbare Zulagen.
Verwandte Begriffe
Haeufig gestellte Fragen
Was ist Pflegezulage (P-Zulage)?
Die Pflegezulage (auch P-Zulage genannt) ist eine tariflich verankerte monatliche Zulage zum Grundgehalt aller Pflegekraefte im TVoeD-P. Sie betraegt 120 € (P5-P7) bzw. 150 € (P8 und hoeher) und wurde 2017 als Anerkennung der besonderen Belastungen eingefuehrt. AVR Caritas und Diakonie haben vergleichbare Zulagen.
Welche Begriffe haengen mit Pflegezulage (P-Zulage) zusammen?
Verwandte Begriffe sind: Wechselschichtzulage, TVoeD-P. Diese werden im Pflege-Glossar ausfuehrlich erklaert.
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