Gesetze & Institutionen
PflBG
Pflegeberufegesetz — Grundlage der generalistischen Pflegeausbildung seit 2020.
Definition
PflBG
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Es vereinheitlichte die drei vorherigen Pflegeausbildungen (Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege) zur generalistischen Pflegeausbildung. Es regelt Ausbildungsinhalte, vorbehaltene Taetigkeiten (§ 4) und die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/-mann.
Verwandte Begriffe
Haeufig gestellte Fragen
Was ist PflBG?
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Es vereinheitlichte die drei vorherigen Pflegeausbildungen (Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege) zur generalistischen Pflegeausbildung. Es regelt Ausbildungsinhalte, vorbehaltene Taetigkeiten (§ 4) und die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/-mann.
Welche Begriffe haengen mit PflBG zusammen?
Verwandte Begriffe sind: Vorbehaltene Taetigkeiten. Diese werden im Pflege-Glossar ausfuehrlich erklaert.
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